AGB der Karlsruher Werbeagentur und Internetagentur DER GOLDENE JUNGE
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber das erstellte Angebot akzeptiert und ihnen nicht unverzüglich widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Der Designer hat das Recht, auf den erstellten Internet-Seiten als Urheber genannt zu werden. Bei den Internet-Seiten ist es nicht gestattet die Urheberrechtsangaben im Fußbereich und im Inhalt der Seiten sowie in den Template- oder CSS-Dateien zu verändern oder zu entfernen. Es ist auch nicht gestattet die Verlinkungen im Nachhinein mit einem „nofollow“ Tag zu versehen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung oder verändert diese, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.5. Gelieferte Waren (eigene oder fremde Warenlieferungen wie z.B. Druckprodukte) und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Designers (Eigentumsvorbehalt).
1.6. Die Eigentums- und Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung über. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Verletzt der Auftraggeber die Eigentums- und Nutzungsrechte z.B. durch eine unautorisierte Nutzung vor der Bezahlung der Abschlussrechnung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.7. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Nutzungsrechte sofort zu entziehen und bereitgestellte Grafikdateien und Onlinepräsentationen vom Netz zu nehmen sowie den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Bei Zahlungsverzug werden gestaffelte Mahnkosten erhoben.
2. Vergütung
2.1. Die Vergütungen sind zahlbar ohne Abzug.
2.2. Die Vergütungen sind vor Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist vor Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
Erfolgt die Auftragserteilung mittels eines Angebotes sind 50% des Nettobetrages zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vor Auftragsbeginn zu zahlen. Die Restzahlung hat nach der Fertigstellung des Auftrages zu erfolgen bzw. nach dem die Programmierung einer Internet-Seite abgeschlossen wurde. Nach der Gutschrift des Restbetrages erfolgt die Übermittlung der finalen Daten an den Auftraggeber bzw. falls vereinbart wird die Internet-Seite anschließend online gestellt.
2.3. Erfolgen während der Abwicklung des Auftrags zu irgendeinem Zeitpunkt zusätzliche oder vom ursprünglichen Angebot/Besprochenen abweichend gewünschte Leistungen werden diese gesondert berechnet.
2.4. Bei nicht fristgerechter Zahlung, insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungen (z.B. Miete oder Ratenzahlung für Homepage), behält sich der Designer vor, die Weiterentwicklung und -betreuung zeitweise bis zur Begleichung der ausstehenden Beträge auszusetzen, bzw. die Internetpräsenz temporär abzuschalten.
2.5. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
2.6. Wurde nichts anderes vereinbart wird die Leistung des Designers auf Stundenbasis abgerechnet, wobei jede angefangene Viertelstunde abrechnungsfähig ist.
3. Fremdleistungen
3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum und Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Stimmt der Designer einer Herausgabe der gewünschten Datenträger, Dateien und Daten zu ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Designer legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung bzw. Finalisierung Korrekturmuster vor. Bei der Programmierung einer Internet-Seite legt der Designer Screen-Layouts vor bzw. stellt einen Zugang zum Entwicklungsserver zur Verfügung, auf dem die Internet-Seite umgesetzt wird.
Nach Vorlage der Daten bzw. des Zugangs ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen zur Abnahme verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Der Entgegennahme der Dateien steht die Aufforderung gleich, die Druckdaten fertig zu stellen bzw. die Internetpräsenz online zu publizieren. Nach der Korrekturphase gilt das Werk vom Auftraggeber als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6.2. Nach der Freigabe erstellt der Designer die Reinzeichnung und finalen Druckdaten. Bei einer Internet-Seite erfolgt die finale Umsetzung und Programmierung auf Basis der Screen-Layouts bzw. erfolgt die Vorbereitung für die Onlinestellung auf dem Webserver des Auftraggebers.
6.3. Nach Fertigstellung der Druckdaten werden diese an den Auftraggeber oder die Druckerei übersandt bzw. nach Fertigstellung der Programmierung werden die Daten auf den Webserver des Auftraggebers übertragen und nach einer Funktionsprüfung frei geschalten.
6.4. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.5. Belegexemplare: Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1. Der Auftraggeber stellt dem Designer die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zur Verfügung. Der Designer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte inhaltlich oder funktional zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung des Auftrages verfolgten Zweck zu erreichen.
7.2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotos, Grafiken und Tabellen.
7.3. Der Auftraggeber spricht den Designer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an den Designer – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.
8. Termine, Fristen und Leistungshindernisse
8.1. Ist für die Leistung des Designers die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Die im Angebot / Kostenvoranschlag veranschlagte Zeit für die Fertigstellung des Auftrags beginnt erst, wenn alle Daten vom Kunden eingegangen sind.
8.2. Soweit der Designer seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für den Designer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für den Webdesigner keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
8.3. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben oder nicht im Angebot erfasst sind so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
8.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
9. Haftung
9.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
9.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
9.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
9.4. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
Der Designer weist ausdrücklich darauf hin, dass die vorgeschlagenen Gestaltungen nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung hat durch den Designer nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen.
9.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk und/oder die Rechnung als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Auftrag Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
10.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
11.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.